Da wir diese Frage im Moment doch das eine oder andere Mal hören, wollen wir versuchen, die Fakten kurz zusammenzufassen.
Seit dem 1.4.2024 ist das Cannabisgesetz in Deutschland in Kraft getreten.
Der private Anbau durch Erwachsene zum Zweck des Eigenkonsums sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen wurde mit bestimmten Einschränkungen legalisiert.
Die Anwendung von Medizinalcannabis und THC-Präparaten wurde nur insofern geändert, dass es nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt. Eine Verschreibungspflicht besteht hierfür weiterhin und die Kostenübernahme muss nach wie vor bei der Krankenkassen vor Therapiebeginn beantragt werden.
Es wird also keine Cannabis-Shops wie in Amsterdam oder New York in Deutschland geben und auch in Apotheken werden Sie kein Marihuana für Genusszwecke erwerben können.
Was ist für Erwachsene erlaubt:
- Der private Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bzw. von 50 Gramm im privaten Haushalt ist ab sofort legal.
- Der Konsum ist erlaubt, sofern ein Abstand von 100 Metern zu Schulen, Kitas oder Sportstätten eingehalten wird. Auch in Fußgängerzonen gilt in der Regel "Kiffen verboten". (Das Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit kann bis zu 30.000€ betragen)
- In der Gastronomie ist Rauchen schon seit Jahren verboten, in Raucherkneipen oder Raucherzonen gilt das Hausrecht des Besitzers. Er bestimmt, ob "Kiffen erlaubt" ist.
- Der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen pro Erwachsenem in der eigenen Wohnung ist erlaubt. Der Anbau im Schrebergarten ist allerdings nicht erlaubt.
- Ab 1. Juli dürfen Anbaugemeinschaften gegründet werden. Mitglieder müssen volljährig sein. Sie dürfen vom "Verein" bis zu 50 Gramm pro Monat Cannabis ausschließlich zum Eigenkonsum erhalten.
Ob zum Genuss oder aus medizinischen Gründen - darüber sollten Sie sich genauer informieren:
- Cannabis ist auch beim Passivrauchen für Kinder gefährlich und erhöht nicht nur das Risiko für Atemswegserkrankungen sondern auch für psychische Störungen.
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind aufgrund des Reifeprozesses des Gehirns bis zu einem Lebensalter von 25 Jahren besonders anfällig für psychische, physische und soziale Auswirkungen eines langfristigen, aber auch eines kurzfristigen Cannabiskonsums. Vor allem der Inhaltsstoff THC kann die Gehirnentwicklung stören.
- Wer Cannabis konsumiert oder aus medizinischen Gründen anwendet, darf nicht Auto fahren. Auch für Fahrradfahren oder E-Scooter-Fahren gilt ein niedriger Grenzwert für THC im Blut.
- Für Haustiere ist Cannabis gefährlich, insbesondere wenn sie es zufällig fressen.
Wer es ganz genau wissen möchte:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html